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150 _ _ |a Strafbarkeit öffentlicher Korruption unter einem Dach? Chancen und Risiken des Abschieds vom Sonderstrafrecht für Mandatsträger:innen
|y 2025 -
371 _ _ |a Professor Dr. Erol Pohlreich
450 _ _ |a DFG project G:(GEPRIS)563614099
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510 1 _ |a Deutsche Forschungsgemeinschaft
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|b DFG
680 _ _ |a Das geltende deutsche Strafrecht unterscheidet bei Korruption im öffentlichen Bereich zwischen Amtsträger:innen (§§ 331 ff. StGB) und Mandatsträger:innen (§ 108e StGB), wobei die Strafbarkeit von diesen wesentlich höheren Anforderungen unterliegt als die Strafbarkeit von jenen. Das Vorhaben will erörtern, inwieweit sich die hieraus ergebenden Strafbarkeitslücken unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Mandats schließen lassen, und besteht aus zwei Teilprojekten. Das erste Teilprojekt soll die Grundlagen schaffen, um in Deutschland zukünftig auf valider Grundlage über die Chancen und Risiken einheitlicher Straftatbestände oder anderer lückenfüllender Reformen für Mandatsträger:innen und Amtsträger:innen diskutieren zu können. Zu diesem Zweck soll mithilfe von Länderberichten, internationaler Workshops und Konferenzen die Rechtslage in anderen Staaten rechtsvergleichend erforscht werden, und zwar nicht nur aus rein materiell strafrechtlicher Sicht, sondern unter Berücksichtigung des jeweiligen Parlamentsrechts und des Strafverfahrensrechts. Das zweite Teilprojekt soll Reformvorschläge erarbeiten, mit deren Hilfe sich die Strafbarkeitslücken in Bezug auf Mandatsträger:innen unter Berücksichtigung insbesondere des Parlamentsrechts füllen lassen. Hier wird es darum gehen, die Grenzen, denen die Strafgesetzgebung insbesondere wegen der Parlamentsrechtsordnungen unterschiedlicher Staatsebenenen unterliegt, nachzuzeichnen und im Lichte der Erkenntnisse aus dem rechtsvergleichenden ersten Projektteil ein tragfähiges normatives Modell zu erarbeiten. Letztlich soll das Gesamtprojekt die Risiken und Chancen eines monistischen Regelungsmodells auf solider Grundlage erforschen und hierdurch nicht nur die juristische Diskussion hierzulande befruchten, sondern auch die Gesetzgebung über Reformpotenziale informieren. Das Erkenntnisinteresse ist dezidiert rechtspolitisch orientiert. Die Spielräume der Strafgesetzgebung unter Berücksichtigung des Parlamentsrechts sowie die rechtliche Einbettung ausländischer Regelungsmodelle – insbesondere deren Zusammenspiel mit Parlamentsrecht und Strafprozessrecht – sind in Deutschland bislang nicht ausreichend erforscht. Dabei zeigt sich, dass die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits heute Mandatsträger:innen in die allgemeinen Korruptionstatbestände einbeziehen, obwohl auch in diesen Ländern das freie Mandat verfassungsrechtlich besonders geschützt wird. Auf europäischer Ebene zeichnet sich zudem eine Entwicklung ab, die den Reformdruck auf den deutschen Gesetzgeber zunehmend erhöhen dürfte. Dies unterstreicht die Dringlichkeit des vorliegenden Forschungsvorhabens.
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Marc 21